§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Durch ordnungsgemäße Buchung und Bestätigung der Angaben durch AIRPORT SHUTTLE kommt der Beförderungsvertrag zustande. Ein Beförderungsvertrag kommt insbesondere dann nicht zustande, wenn vom Kunden lückenhafte oder fehlerhafte Angaben zum Vertragszweck gemacht wurden. AIRPORT SHUTTLE ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen.

§ 2 Inhalt des Vertrages

Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung der Buchung. AIRPORT SHUTTLE muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Der Inhalt der Leistungen ist in den jeweils aktuellen Ausführungsrichtlinien beschrieben. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfachen Strecke. Der Preis schließt einen Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person ein.

Bedingt durch den Sammelverkehr können bei der Abholung am Flughafen bei planmäßiger Landung Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 30 Minuten) nicht ausgeschlossen werden. Der Flughafentransfer arbeitet im Sammeldienst Einzeltransfer ViP- Service rund um die Uhr. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich anzuzeigen. Kurzfristige Änderungen der Flugnummer sind telefonisch oder per E-Mail anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.

2:1 Bei Verspätungen, die dem Reisenden bereits beim Abflug am Startflughafen bekannt sind, entsteht eine Mitwirkungspflicht des Reisenden. Unser Büro ist über die vorraussichtliche neue Ankuftszeit in Düsseldorf zu unterrichten, damit zur neuen Landezeit entsprechende Transportkapazitäten bereit gestellt werden können.

2.2 Ausnahmesituationen wie Streiks, Krieg, innere Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Verfügungen der Behörden oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von AIRPORT SHUTTLE gar nicht, oder nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

2.3 Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste im Sammeltransfer obliegt ausschließlich AIRPORT SHUTTLE. Sie ergeben sich aus der Fahrzeit, Staupuffer sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.

2.4 Tiere können nur dann Befördert werden, wenn Sie in Gesetzlich Vorgegebenen Boxen sich befinden. Sondergepäck ( sperrige Gegenstände wie z.B Fahrräder o.ä ) können nur nach Absprache befördert werden. Die Beförderung kann auch abgelehnt werden.

2.5 Verunreinigungen und Beschädigungen des Fahrzeuges Für eine über das übliche Maß hinausgehende oder mutwillige Verunreinigung des Fahrzeuges durch die Fahrgäste wird eine Reinigungs-Gebühr von 350,- € erhoben. Weitergehende Ansprüche behält sich der Airport Shuttle-Fahrdienst vor. Bei Beschädigungen des Fahrzeugs trägt der Verursacher die tatsächlichen Kosten, die durch unsere Vertragswerkstatt ermittelt wird.

2.6 Alkoholisierte Gäste werden, trotz eine Bestätigung von unserer Seite nicht befördert.

§ 3 Preis

Der in der jeweils zuletzt veröffentlichten Preisliste angegebene Preis, ist bei Antritt der gebuchten Fahrt in Bar zu entrichten. Firmenkunden und Agenturen bieten wir darüber hinaus die Möglichkeit,auf Rechnungsbasis zu bezhalen.

 

§ 4 Rücktritt und Treffpunkte am Flughafen

Eine Stornierung oder Umbuchung muss schriftlich erfolgen. Eine Umbuchung wird nur wirksam, wenn Airport Shuttle den neuen Termin schriftlich bestätigt hat. Der Kunde kann seine Vorbestellung bis 24 Stunden vor Abholung kostenfrei stornieren. Kurzfristigere Stornierungen belastet Airport Shuttle dem Kunden mit einer Transferausfallgebühr von 100%. Allgemeiner Treffpunkt am Flughafen Düsseldorf ist die ABFLUG EBENE B Ausgang Nr.10. Der Kunde ist verpflichtet nach der Gepäckannahme sich zum Treffpunkt zu begeben und sich unter der folgender Rufnummer ( 0211 – 544 74 309 ) telefonisch zu melden. Der Airport Shuttle Fahrer wird Sie am Treffpunkt in Empfang nehmen.

§ 5 Gewährleistung

AIRPORTSHUTTLE haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der Beförderungsleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet AIRPORTSHUTTLE dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der Firma AIRPORTSHUTTLE der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. AIRPORTSHUTTLE haftet im übrigen nur für grobes Verschulden, jedoch auch für Fahrlässigkeit, wenn eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Wählt der Kunde ein gewünschtes Eintreffen am Flughafen, das knapp vor der Abflugzeit liegt, (beim Linienflug in Schengen-Staaten kleiner als 60 Minuten, bei allen anderen kleiner 120 Minuten bzw. kleiner als die Vorgaben der Airline) trägt alleine der Kunde das Risiko des Erreichens des Fluges. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen an deren Behebung mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis der Firma AIRPORTSHUTTLE zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nicht an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften. Stand Januar 2012

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